Begriffserklärungen in unserem Immobilien-Lexikon

Von Auflassung bis Zwischenfinanzierung

Wer zuvor noch keine Wohnung oder kein Haus gekauft hat, wird schnell von zahlreichen Fachbegriffen überrascht. Wir haben an dieser Stelle die gängigsten Ausdrücke kurz erklärt.

Gläubiger

Forderung einer Leistung von einem Schuldner

Als Gläubiger wird im Schuldrecht jener bezeichnet, der von einem anderen (dem Schuldner), eine Leistung fordern kann.

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