Unter Baulasten versteht man Verpflichtungen, die ein Grundstückseigentümer gegenüber der Baubehörde hat. Dazu kann beispielsweise die Pflicht zählen, Zuwegungen und Fluchtwege freizuhalten. Diese werden in Schleswig-Holstein ins sogenannte Baulastenverzeichnis eingetragen, welches von den Kommunen oder der Bauaufsichtsbehörde verwaltet wird.