Der Begriff beschreibt die Einigung zwischen Käufer und Verkäufer, das Eigentum an einem Grundstück zu übergeben. Ein Notar muss bei der Auflassung anwesend sein.
Wer zuvor noch keine Wohnung oder kein Haus gekauft hat, wird schnell von zahlreichen Fachbegriffen überrascht. Wir haben an dieser Stelle die gängigsten Ausdrücke kurz erklärt.
Der Begriff beschreibt die Einigung zwischen Käufer und Verkäufer, das Eigentum an einem Grundstück zu übergeben. Ein Notar muss bei der Auflassung anwesend sein.